Naturschutzrechtliches Verfahren Windpark Freiländeralm

Die Energie Steiermark AG plant die Errichtung von 3 Windkraftanlagen des Typs VESTAS V90 mit einer Nennleistung von 2 MW, 90 m Rotordurchmesser und 105 m Nabenhöhe. Das Projektgebiet befindet sich im Südwesten der Steiermark auf dem Gebiet der Freiländeralm und erstreckt sich über eine Länge von rund 1.000 m. Die Gesamtleistung des Windparks beträgt 6,0 MW. Durch die Lage im Landschaftsschutzgebiet (LS 02 Pack – Reinischkogel – Rosenkogel) ist ein naturschutzrechtliches Verfahren gem. Steiermärkischem Naturschutzgesetz 1976 durchzuführen.

Als Teil der Einreichung zur Erlangung der naturschutzrechtlichen Genehmigung wurde von uns ein Gutachten zum Schutzgut Landschaft erstellt, welches eine Landschaftsanalyse, die Erstellung von Sichtbarkeitsanalysen und die Bewertung der Projektauswirkungen auf die Landschaft anhand definierter Kriterien umfasste.

Neben der Ermittlung und Bewertung von Sichtbarkeiten war das zentrale Thema aus Sicht des Schutzgutes Landschaft die Erörterung der Frage, ob durch die Umsetzung des Projektes ein Widerspruch zu den Schutzzielen des per Verordnung festgelegten Landschaftsschutzgebietes LS02 gegeben ist und somit die Landschaft in einem unzumutbaren Ausmaß beeinträchtigt wird. Nach Abwägung der öffentlichen Interessen wurde im Juli 2011 der positive Genehmigungsbescheid durch das Amt der Steiermärkischen Landesregierung erteilt.Auftraggeber: Energie Steiermark AG
Projektzeitraum: 2009 – 2010
Ansprechpartner: 
Mag. Johannes Leitner